Pflegeimmobilien unterliegen gewöhnlich einer größeren Abnutzung als Wohngebäude. Diese sollte bei Ihrer Investition miteinkalkuliert werden. Wie hoch der Gewinn nach Verkauf tatsächlich ausfällt, hängt stark von der Lage und Ausstattung einer Einrichtung ab. Da sich zudem gesetzliche Regelungen und Anforderungen an Pflegeimmobilien ändern, sind schon heute hohe Anforderung nötig, damit Ihre Immobilie auch in 20 Jahren für Investoren interessant bleibt.
Außerdem handelt es sich bei einer Pflegeimmobilie nicht um ein kurzfristiges Spekulationsobjekt. Durch die Mietverträge mit den Betreibern ist diese Investition eher als langfristig und planbar zu betrachten.
Der Anlageerfolg hängt entscheidend vom wirtschaftlichen Erfolg des Betreibers ab. Eine Insolvenz des Betreibers würden Pachtausfälle nach sich ziehen, bis ein neuer Betreiber gefunden ist. Nur wenn der Betreiber sich langfristig am Pflegemarkt behaupten kann, ist er in der Lage die vereinbarte Pacht zu zahlen und seinem Vertrag nachzukommen. Um Pflegeheime wirtschaftlich zu betreiben, sollten die Pflegeplätze dauerhaft zu mindestens 90 Prozent oder mehr belegt sein. Fehlendes Fachpersonal und staatliche Anforderung könnten Betreibern einen Strich durch die Rechnung machen und damit auch Ihnen.
Unsere Kriterien für die Prüfung von qualifizierten Objekten umfasst die auswahl des richtigen Betreibers. Wir arbeiten nur mit langjährig erfahrenen Anbietern zusammen, die sich bestens mit den Wünschen und Zielen von Investoren auskennen und sich bereits langjährig im Markt erfolgreich etablieren konnten.
Wir organisieren eine Verwaltung, die Ihre Interessen gegenüber den Mietern verfolgt und parallel erfahren und anlegerorientiert handelt.
Immer wieder hört man wie wichtig die Lage bei der Immobilienauswahl ist. Auch für uns ist dies ein sehr wichtiges Erfolgskriterium, denn nur Standorte mit hoher Nachfrage werden langfristig gute Renditen abwerfen.
Unsere Objekte werden technisch, kaufmännisch und vertraglich von Experten geprüft. Bei Neubau- und Sanierungsimmobilien erfolgt dies im Rahmen von Baucontrolling-Maßnahmen, bei Bestandsobjekten werden Gutachten erstellt.